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Tabelle 8: Sonstige Personalabbau-Maßnahmen zur
Vermeidung von Entlassungen |
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Instrument |
Chancen |
Risiken |
BetrVG |
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Outplacement |
· Imagegewinn · Kostenersparnis (weniger Rechtstreitigkeiten, Abfindung etc.) |
· Wirksamkeit schlecht kalkulierbar · hohe Koordinations- und Beratungskosten |
Unter Umständen §102 BetrVG: Mitbestimmung bei Kündigungen |
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Frühverrentung (vorzeitige
Pensionierung) |
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Freistellung faktisch unkündbarer
Personengruppen · bessere Aufstiegschancen für junge Mitarbeiter · Freiwilligkeitsprinzip · hohe praktische Relevanz (zumindest bislang) |
· Veränderung der Belegschaftsstruktur · schwer prognostizierbar · hohe Kosten für Betrieb · hohe Transaktionskosten · Verlust von Betriebserfahrung · sehr begrenzter Personenkreis · in der Praxis meist beschränkt auf Mittel- und Großbetriebe · Sozialrechtliche Nachteile, u.U. Erstattung von Arbeitslosengeld-zahlungen an das Arbeitsamt bei älteren Arbeitnehmern |
§92 BetrVG: Personalplanung Unterrichtung des und Beratung mit dem BR §106 BetrVG: Wirtschafts-ausschuß Unterrichtung, Beratung, Beurt-eilung anhand der Unterlagen ggf. §§111-113 BetrVG: Betriebsänderung, Interessenaus-gleich/Sozialplan |
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Aufhebungs-vertrag
mit Abfindungs-zahlung |
· Selbstselektion · Freiwilligkeitsprinzip · gute Planungs- und Steuerungsmöglichkeit · einfach handhabbar · kein Spekulationsaspekt der Mitarbeiter · weniger Rechtsstreitigkeiten · vergleichsweise kurzfristig realisierbar |
· hohe Abfindungskosten - höher als ein möglicher Sozialplan? · Negativauslese (gerade die Qualifizierten gehen zuerst) · “bezahlte” Fluktuation · Ausschlußklauseln für schwer ersetzbare Mitarbeiter kaum realisierbar - Präjudizeffekt · Personalstrukturveränderung · umfassende Aufklärungs-pflichten des Unternehmens · Umgehung von Kündigungsschutzvorschriften · sozialrechtliche Nachteile für Arbeitnehmer ·
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Grundsatz: kein Mitbestimmungs-recht des BR nach BetrVG Ausnahme: Bestandteil von Maßnahmen zur Umsetzung einer Betriebsänderung, dann Interessen-ausgleich, Sozialplan |