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Tabelle 9: Überbetriebliche Personalpolitik zur Vermeidung von Entlassungen |
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Instrument |
Chancen |
Risiken |
BetrVG |
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Job-Rotation im Netzwerk |
· Möglichkeit der Weiterbildung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen (Gehalt wird weiter bezogen) · Möglichkeit der vertretungsweisen Beschäftigung vorher geschulter externer Arbeitsloser (finanziert durch staatliche Förderung) è win-win-Situation (für Betrieb, Mitarbeiter und Arbeitslose) |
· Koordinationsaufwand · Anlernaufwand der externen Kräfte für vergleichsweise kurze Beschäftigungszeiten |
§96 ff. BetrVG: Berufsbildung Einschaltung und Beteiligung des BR §98
BetrVG: Durchführung
betr. Bildungs-maßnahmen Mitbestimmungs-rechte des BR §99
BetrVG: Versetzungen, Umsetzungen, Eingrupppierungen |
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überbetrieblicher Arbeitskräftepool
im Branchennetz- |
· Optimierung der Personalausstattung und Flexibilisierung der Personalanforderungen auch bei kleinen und mittleren Unternehmen möglich und finanzierbar · hohe Qualifikation der Arbeitskräfte durch interorganisationales Lernen |
· Netzwerk muß eigens dafür eine Gesellschaft gründen und unterhalten · Schaffung und Unterhaltung eines gemeinsamen Fonds zur Pool-Finanzierung · Planungs- und Koordinierungsaufwand · Gefahr der Spaltung der Belegschaften · Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig, Ausnahme: vorübergehend im Konzern |
§90
BetrVG: Unterrichtungs- und Beratungsrechte des BR §92
BetrVG: Personalplanung §106 BetrVG: Wirtschafts-ausschuß
Unterrichtung, Beratung, Beur- |
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Verleih/Tausch
von Arbeitnehmern (überbetrieblicher Personalausgleich) |
· kostengünstig · evtl. langfristige Vorteile über interorganisationales Lernen |
· praktisch relevant nur zwischen Konzern-gesellschaften · fehlende Nachfrage in Krisenzeiten · schwer prognostizierbar · Koordinationsaufwand · Gefahr der Spaltung der Belegschaften · Arbeitnehmerüber-lassungsgesetz |
§92 BetrVG und §99 BetrVG (s.o.) |
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Instrument |
Chancen |
Risiken |
BetrVG |
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Kooperation
mit Zeitarbeitsfirma |
· Flexibilitätszuwachs · Beschäftigungsangebot ergänzend zu Sozialplan · Festanstellung über Zugang in anderen Unternehmen der Branche |
· Vom "modernen Sklavenhändler" zum "sicheren Arbeitsplatz-beschaffer"? · niedrige Entlohnung · Tarifvertragsabhängig |
§ 106 BetrVG:
Wirtschafts-ausschuß § 92 BetrVG: §99 BetrVG: Einstellungen |
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Übergang an
Beschäftigungs- |
· erhebliche Fördermittel aus öffentlichen Kassen in den neuen Bundesländern |
· Leistungfähigkeit der ABS-Gesellschaften unterschiedlich |
§§111-113 BetrVG: Betriebsänderung, Interessenaus-gleich, Sozialplan |